Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Eigene Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücke oder Miet- und Pachteinnahmen zählen zu den wesentlichen und wichtigen Bestandteilen Ihres Vermögens. Den Wert dieser Vermögensteile richtig und belastbar zu beziffern ist bei Kauf, Verkauf, Vermietung, Anmietung, Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kreditanträgen und vielen weiteren Anlässen eine unabdingbare Grundlage um wichtige Entscheidungen im Hinblick auf Ihr Vermögen treffen zu können.

Das Verkehrswertgutachten ist zur Vorlage bei Gerichten geeignet. Ebenso wird es von Finanz- und Steuerbehörden im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten und Streitigkeiten, Ehescheidungen sowie Vermögensumschreibungen akzeptiert. Die Verkehrswertermittlung kann somit bei allen Fragen rund um alle Gebäude, Erträge, Grund und Boden eingesetzt werden.

Als DESAG-anerkannter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich Ihnen ein fachlich versiertes und inhaltlich nachvollziehbares Gutachten nach den anerkannten und gängigen Immobilienwertverordnungen und Bewertungsrichtlinien.

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die erste Wahl in allen Fragen rund um Vermögenswerte "Immobilie."

Leistungen:

  • Ortstermin inkl. Innen-und Außenbesichtigung des zu bewertenden Objektes. Auf Wunsch schriftliche Einladung aller Beteiligten durch unser Büro
  • Inaugenscheinnahme und Beurteilung der sichtbaren Bausubstanz
  • Ausführliche Objektbeschreibung
  • Ausführliche Grundstücksbeschreibung inkl. baurechtlicher Begebenheiten.
  • Prüfung der Flächenangaben und Bodenwertermittlung
  • Begründung des Wertermittlungsverfahrens und deren Ansätze. (Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert) sowie Ableitung zum Verkehrswert
  • Aufstellung der für die Wertermittlung wichtigen Einflussfaktoren
  • Bewertung von Belastungen der Abt.II des Grundbuches sowie außergrundbuchlichen Belastungen
  • Bewertung sichtbarer Bauschäden und einem möglichen Istandhaltungstau

Notwendige Bewertungs- und Objektunterlagen-durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen:

  • Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate
  • aktuelle Flurkarte
  • aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Maßstabsgerechte Bauzeichnungen, Grundrisse und Schnitte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN
  • Baugenehmigungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungs-und Teileigentum
  • aktuelle Mietverträge bzw. Mietaufstellungen
  • ggf. Erbbaurechtsvertrag

Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vollständigen vorliegen, sind wir bei der Beschaffung sehr gerne behilflich.

Nicht enthaltende Leistungen:

  • Baugrund- und Altlastenüberprüfung
  • Überprüfung technischer Anlagen
  • Baurechtliche Überprüfungen

Bearbeitungszeit:

Ab Ortstermin ca. 10-20 Werktage. Hierbei wird die vollständige Vorlage der notwendigen Objektunterlagen vorausgesetzt.

Kosten:

Das Honorar für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB wird nach der Honorartafel der HOAI oder nach Absprache festgelegt.

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